Regelung für die Anerkennung von Auslandsleistungen (Diplom)

Das Auslandsstudium soll eine Ergänzung und Zusatzqualifikation, nicht aber Ersatz des Karlsruher Studiums sein. Das Gewicht der Teil- und Vollgebiete muss daher auf Karlsruher Kernveranstaltungen liegen. Daraus resultieren folgende Regelungen:

  • Anerkennungsvoraussetzungen für Ergänzungsveranstaltungen:
    • Die im Ausland besuchten Vorlesungen sollen die Karlsruher Kernfächer sinnvoll ergänzen. Eine Ähnlichkeit mit Karlsruher Ergänzungsfächern ist nicht notwendig, während eine Ähnlichkeit mit Karlsruher Kernfächern zu vermeiden ist.
    • Die Vorlesungen müssen Karlsruher Hauptstudiumsveranstaltungen entsprechen; die Teilnahme an einem Masterprogramm ist erwünscht. In Ausnahmefällen können Vorlesungen im 3. Jahr eines Bachelorprogramms anerkannt werden.
  • Seminare können nicht anerkannt werden.

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Technische VWL:

  • Vollgebiet BWL 9: Alle 4 Kernveranstaltungen sind in Karlsruhe zu hören und zu prüfen. Ergänzungsveranstaltungen im Umfang von max. 6 ECTS können aus dem Ausland eingebracht werden.
  • Teilgebiet BWL 9.1: Kernveranstaltungen im Umfang von 8 ECTS sind in Karlsruhe zu hören und zu prüfen. Ergänzungsveranstaltungen im Umfang von max. 3 ECTS können aus dem Ausland eingebracht werden.

Gern zeichnen wir Ihnen im Learning Agreement mehr als eine Vorlesung im Ausland ab, so dass Sie vor Ort mehr Flexibilität in der Zusammenstellung des Stundenplans haben. Weitere Informationen zur Aufteilung in Kern- und Ergänzungsveranstaltungen finden Sie im Lehrplan des IBU.

Anerkennungsprozess

Bitte schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit uns ab (Schritt 1). Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt dann die endgültige Anerkennung mit Note (Schritt 2). In Ausnahmefällen kann ein Learning Agreement noch nach dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden – sollten Sie nach dem Auslandsaufenthalt eine Auslandsanerkennung beantragen wollen, füllen Sie bitte die Internetmaske für Schritt 1 aus.

Unter folgenden Links können Sie die Anträge auf Anerkennung stellen:

 

Dafür sollten Sie jeweils die folgenden Dokumente bereithalten:

Schritt 1: Abschluss eines Learning Agreements (vor Auslandsaufenthalt)

Benötigte Unterlagen / Nachweise:

  • Kursbeschreibungen Ausland (offizielles Dokument der Universität)
  • Einordnung des Kurslevels: Masterprogramm, in Ausnahmen Bachelorprogramm 3. Jahr (offizielles Dokument der Universität)
  • Nachweis über Kursumfang (offizielles Dokument der Universität) und Umrechnung der Kurscredits in ECTS

Schritt 2: Anerkennung mit Note (nach Auslandsaufenthalt)

Benötigte Unterlagen / Nachweise:

  • Anerkennungsformular der Fakultät (ausgefüllt, eingescannt)
  • Zeugnis Ausland (eingescannt)
  • Notenumrechnungstabelle oder Notenperzentile Ausland (notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich)

 

Bitte planen Sie für den jeweiligen Prozessschritt zwei Wochen Bearbeitungszeit ein.

Als Studierende(r) des Wirtschaftsingenieurwesens, der Technischen Volkswirtschaftslehre oder der Informationswirtschaft können Sie das Fakultätsformular hier abrufen. Für alle anderen Studiengänge lassen Sie uns bitte das entsprechende Formular Ihrer Fakultät zukommen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie eine Email an: ausland∂ibu.uni-karlsruhe.de

Ansprechpartner für Auslandsanerkennungen ist Florian Weber .