Anerkennung von Studienleistungen
Regelungen für die Anerkennung von Auslandsleistungen
Das Auslandsstudium soll das Studium am KIT sinnvoll ergänzen. Folgende Regelungen gelten für die Anerkennung von Auslandsleistungen:
Veranstaltungen aus dem Bereich Arbeitsergonomie können nicht für das Modul Personal und Organisation anerkannt werden.
Für die Mastervorlesung Incentives in Organizations können Sie sich Master- oder PhD-Vorlesungen anrechnen lassen.
Das Auslandsstudium sollte an einer renommierten Universität stattfinden. Der Kursumfang sollte für die zu ersetzenden 4,5 LP ausreichend sein.
Notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich.
Seminare können in der Regel nicht anerkannt werden.
Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich jederzeit gerne an Konstantin Soballa wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung im BWL-Kernprogramm von der Abteilung für Finanzwirtschaft und Banken (Prof. Dr. Martin Ruckes) durchgeführt wird. Dafür erhalten Sie auf folgender Website alle nötigen Informationen über den Prozess und die einzureichenden Dokumente.
Anerkennungsprozess
Schritt 1: VOR dem Auslandsaufenthalt (Learning Agreement)
Bitte schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) mit uns ab. Ohne vorherige Vereinbarung eines Learning Agreements können wir keine Auslandsleistung garantieren. In begründeten Ausnahmefällen kann ein LA noch während oder nach dem Aufenthalt abgeschlossen werden, in diesem Fall liegt das Risiko der Anerkennung jedoch vollständig bei Ihnen.
WICHTIG: Prüfen Sie vorab Ihre Wunschkurse: Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte anhand der Kursbeschreibungen der ausländischen Universität selbstständig folgende Punkte:
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Inhalt: Passen die Inhalte des Kurses zu unserem Modul?
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Lernziele & Prüfungsform: Passen die Lernziele? Schließt der Kurs zwingend mit einer schriftlichen Prüfung und mit einer Note ab? (Notenneutrale Anerkennungen sind ausgeschlossen).
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ECTS: Ist der Kreditpunkte-Umfang passend (ausreichend für die zu ersetzenden 4,5 LP)?
Checkliste: Antragsstellung im Wiwi-Portal
Den eigentlichen Antrag stellen Sie im Wiwi-Portal unter folgendem Link:
Antrag Learning Agreement am IBU / LS Prof. Nieken
Dafür sollten Sie jeweils die folgenden Dokumente bereithalten:
- Das vollständig ausgefüllte (nicht handschriftlich ausfüllen) und unterschriebene Learning Agreement: Learning Agreement (Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen)
- Ausführliche Kursbeschreibung aus dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Hochschule in deutscher oder englischer Sprache, aus der insbesondere die Lernziele der Veranstaltung zu erkennen sind. Gern zeichnen wir Ihnen im LA mehr als eine Vorlesung im Ausland ab, so dass Sie vor Ort mehr Flexibilität in der Zusammenstellung des Stundenplans haben.
- Einordnung des Kurslevels: z.B. Masterprogramm, Bachelorprogramm (offizielles Dokument der Universität)
- Nachweis über Kursumfang, d.h. die Anzahl der Semesterwochenstunden und der Credit Points, Anzahl der Vorlesungen, zeitliche Gliederung in Vorlesung und Übung und Umrechnung der Kurscredits in ECTS (offizielles Dokument der Universität). Bitte geben Sie an, wie viele LP/ECTS/Credits (oder sonstige "Punkte") im dortigen Programm pro Jahr geleistet werden müssen.
So füllen Sie das Learning Agreement richtig aus: Es können von uns nur vollständig vorausgefüllte Anträge (nicht handschriftlich ausfüllen) geprüft werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Formular „Anerkennungsvereinbarung“ folgende Felder bereits selbst eingetragen haben:
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Kopfdaten: Studiengang, Abschluss, vollständige persönliche Daten, Austauschprogramm, Hochschule im Ausland, Matrikel-Nr., Ihre E-Mail Adresse, von/bis des geplanten Auslandsaufenthaltes und Ihre Unterschrift.
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Geplante Auslandsstudienleistung: Externe Kursnummer, externe LP/ECTS und der Originaltitel d. externen Einzelleistung/en od. d. Moduls.
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Anerkennungszusage des zuständigen Prüfers:
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Tragen Sie hier den KIT-Kurstitel bzw. das Modul (inkl. SWS und LP) ein, für das Sie den Kurs anrechnen lassen möchten.
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Das Feld „Anerkennung erfolgt mit Note“ muss von Ihnen zwingend angekreuzt werden!
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Tragen Sie auch die Daten des Prüfers (Nachname, Name, Institut) bereits ein.
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Schritt 2: NACH dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung mit Note
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die endgültige Anerkennung Ihrer Leistungen.
Dazu müssen Sie bitte das Formular für die endgültige Anerkennung bei uns einreichen.
WICHTIG: Vorbereitung im Studienablaufplan! Bevor Sie die Unterlagen einreichen, müssen Sie zwingend das entsprechende Modul und den Platzhalter für die Leistung in Ihren Studienablaufplan einbinden. Andernfalls kann Ihre Anerkennung später nicht ordnungsgemäß vom Prüfungssekretariat verbucht werden.
Antragstellung und benötigte Unterlagen: Sie finden das Formular für die endgültige Anerkennung auf dem Wiwi-Portal (https://portal.wiwi.kit.edu/). Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen vollständig und in guter Qualität eingescannt bei uns ein:
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Das zuvor genehmigte Learning Agreement (Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen)
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Anerkennungsformular der Fakultät: Vollständig ausgefüllt (Nicht handschriftlich ausfüllen)
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Zeugnis der ausländischen Hochschule: Offizielles Transcript of Records (ToR).
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Notenumrechnungstabelle oder Notenperzentile der ausländischen Hochschule. (Zur Erinnerung: Notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich).
Bearbeitungszeit und Abholung: Bitte planen Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags zwei bis vier Wochen Zeit ein. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, werden wir Sie informieren, damit Sie Ihre bearbeiteten Unterlagen bei uns abholen können.
Kontakt bei Fragen:
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Bei Fragen zum Prozess der Anerkennung am Lehrstuhl für Human Resource Management schreiben Sie eine E-Mail an: office-hrm∂ibu.kit.edu
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Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Anerkennung von Studienleistungen (z. B. bei Orts- oder Fachwechsel) wenden Sie sich bitte an Konstantin Soballa.
Weitere allgemeine Informationen der Fakultät finden Sie unter:
Gutachten
Akademische Gutachten
Auf Antrag besteht die Möglichkeit ein akademisches Gutachten für Stipendien, Stiftungen oder Auslandsaufenthalte zu erhalten.
Grundsätzlich wird zwischen 2 Fällen unterschieden:
1. Gutachten für Bachelorstudierende
Bachelorstudierende erhalten ein standardisiertes Gutachten. Dieses Gutachten wird in Englisch erstellt und beinhaltet Ihre Studienleistungen am Lehrstuhl, die Relationen Ihrer Prüfungsergebnisse zur Gesamtnotenverteilung (Perzentil), eine kurze Stellungnahme zu Ihren außeruniversitären Aktivitäten und eine Gesamteinschätzung. Ein persönliches Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden des Lehrstuhls findet nur in Einzelfällen statt.
Voraussetzungen:
- Sie haben mindestens zwei Studienleistungen im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls erfolgreich bestanden. Mindestens eine dieser Studienleistungen wurde mit 1,7 oder besser bewertet.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Gutachtens ca. 6 - 8 Wochen in Anspruch nimmt. In der vorlesungsfreien Zeit sind längere Bearbeitungszeiten möglich. Nach Erstellung des Gutachtens werden wir Sie informieren.
Benötigte Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Aktueller Notenauszug (Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen)
- Kurzes Anschreiben an Frau Prof. Nieken mit Angaben zu Ihrer Motivation
Bitte senden Sie Ihren Antrag per Email an Konstantin Soballa (office-hrm∂ibu.kit.edu). Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
2. Gutachten für Masterstudierende
Masterstudierende haben die Möglichkeit ein standardisiertes oder personalisiertes Gutachten zu erhalten.
- Standardisiertes Gutachten für Masterstudierende
Die Beantragung eines standardisierten Gutachtens folgt dem o.g. Prozess für Bachelorstudierende. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen auch einen ausführlichen Notenauszug aus Ihrem Bachelorstudium und das Bachelorzeugnis bei. - Personalisiertes Gutachten für Masterstudierende
Für ein personalisiertes Gutachten findet in der Regel ein persönliches Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden des Lehrstuhls statt.
Voraussetzungen:
- Sie haben mindestens eine Masterstudienleistung im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls mit mindestens 1,7 bestanden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per Email an Konstantin Soballa (office-hrm∂ibu.kit.edu). Die Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden erfolgt über das Sekretariat.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines personalisierten Gutachtens ca. 8-10 Wochen in Anspruch nimmt. Ein personalisiertes Gutachten empfiehlt sich nur für den Fall, wenn Sie sich für ein postgraduales Programm (z.B. PhD-Programm) bewerben. In der Regel ist ein standardisiertes Gutachten ausreichend. Nach Erstellung des Gutachtens werden wir Sie informieren.
Benötigte Unterlagen zur Erstellung eines personalisierten Gutachtens:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Aktueller Notenauszug (Master), Notenauszug (Bachelor), Bachelorzeugnis
- Anschreiben an Frau Prof. Nieken mit Angaben zu Ihrer Motivation
- Ausführliche Informationen zum Adressaten (Hochschule, Förderprogramm etc.)
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.