Regelungen für die Anerkennung von Auslandsleistungen

Das Auslandsstudium soll das Studium am KIT sinnvoll ergänzen. Folgende Regelungen gelten für die Anerkennung von Auslandsleistungen:

Veranstaltungen aus dem Bereich Arbeitsergonomie können nicht für das Modul Personal und Organisation anerkannt werden.

Für die Mastervorlesung Incentives in Organizations können Sie sich Master- oder PhD-Vorlesungen anrechnen lassen.

Das Auslandsstudium sollte an einer renommierten Universität stattfinden. Der Kursumfang sollte für die zu ersetzenden 4,5 LP ausreichend sein.

Notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich.

Seminare können in der Regel nicht anerkannt werden.

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich jederzeit gerne an Tom Reuscher wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung im BWL-Kernprogramm von der Abteilung für Finanzwirtschaft und Banken (Prof. Dr. Martin Ruckes) durchgeführt wird. Dafür erhalten Sie auf folgender Website alle nötigen Informationen über den Prozess und die einzureichenden Dokumente.

 

Anerkennungsprozess

Schritt 1: VOR dem Auslandsaufenthalt

Bitte schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit uns ab. Geben Sie bitte im Learning Agreement an, welche Lehrveranstaltung Sie bei uns am KIT ablegen werden und welche Sie durch ihren Auslandsaufenthalt ersetzen möchten.

Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge von uns geprüft werden. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, werden wir keine vorläufige Anerkennung aussprechen.

Ohne vorherige Vereinbarung eines Learning Agreements werden wir keine Auslandsleistung anerkennen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Learning Agreement noch während oder nach dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen so früh wie möglich an uns. In diesem Fall liegt das Risiko der Anerkennung der Studienleistung bei Ihnen.

 

Auf dem Wiwi-Portal können sie unter folgendem Link den Antrag auf Anerkennung stellen:

Antrag Learning Agreement am IBU / LS Prof. Nieken

 

Dafür sollten Sie jeweils die folgenden Dokumente bereithalten:

  • Formular Learning Agreement (Fakultätsformular): Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen
  • Ausführliche Kursbeschreibung aus dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Hochschule in deutscher oder englischer Sprache, aus der insbesondere die Lernziele der Veranstaltung zu erkennen sind. Gern zeichnen wir Ihnen im LA mehr als eine Vorlesung im Ausland ab, so dass Sie vor Ort mehr Flexibilität in der Zusammenstellung des Stundenplans haben.
  • Einordnung des Kurslevels: z.B. Masterprogramm, Bachelorprogramm (offizielles Dokument der Universität)
  • Nachweis über Kursumfang, d.h. die Anzahl der Semesterwochenstunden und der Credit Points, Anzahl der Vorlesungen, zeitliche Gliederung in Vorlesung und Übung und Umrechnung der Kurscredits in ECTS (offizielles Dokument der Universität). Bitte geben Sie an, wie viele LP/ECTS/Credits (oder sonstige "Punkte") im dortigen Programm pro Jahr geleistet werden müssen.

Schritt 2: NACH dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung mit Note

Nach dem Auslandsaufenthalt bitte das Formular für die endgültige Anerkennung bei uns einreichen. Sie finden das Formular auf dem Wiwi-Portal (https://portal.wiwi.kit.edu/).

 

Benötigte Unterlagen / Nachweise:

  • Learning Agreement
  • Anerkennungsformular der Fakultät  (ausgefüllt, eingescannt)
  • Zeugnis der ausländischen Hochschule (eingescannt)
  • Notenumrechnungstabelle oder Notenperzentile Ausland (notenneutrale Anerkennungen sind nicht möglich)

Bitte planen Sie für den jeweiligen Bearbeitungsschritt zwei bis vier Wochen Zeit ein. Nach erfolgter Bearbeitung werden wir Sie informieren, so dass Sie Ihre Unterlagen bei uns abholen können.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie eine Email an: office-hrm∂ibu.kit.edu

Bei Fragen rund um das Thema Anerkennung von Studienleistungen z.B. bei Orts- oder Fachwechsel, wenden Sie sich bitte an Tom Reuscher.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wiwi.kit.edu/2316.php  sowie http://www.wiwi.kit.edu/Anerkennung_Studien_und_Pruefungsleistungen.php  

Akademische Gutachten

Auf Antrag besteht die Möglichkeit ein akademisches Gutachten für Stipendien, Stiftungen oder Auslandsaufenthalte zu erhalten.

Grundsätzlich wird zwischen 2 Fällen unterschieden:

 

1. Gutachten für Bachelorstudierende

Bachelorstudierende erhalten ein standardisiertes Gutachten. Dieses Gutachten wird in Englisch erstellt und beinhaltet Ihre Studienleistungen am Lehrstuhl, die Relationen Ihrer Prüfungsergebnisse zur Gesamtnotenverteilung (Perzentil), eine kurze Stellungnahme zu Ihren außeruniversitären Aktivitäten und eine Gesamteinschätzung. Ein persönliches Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden des Lehrstuhls findet nur in Einzelfällen statt.

Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens zwei Studienleistungen im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls erfolgreich bestanden. Mindestens eine dieser Studienleistungen wurde mit 1,7 oder besser bewertet.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des Gutachtens ca. 6 - 8 Wochen in Anspruch nimmt. In der vorlesungsfreien Zeit sind längere Bearbeitungszeiten möglich. Nach Erstellung des Gutachtens werden wir Sie informieren.

Benötigte Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Aktueller Notenauszug (Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen)
  • Kurzes Anschreiben an Frau Prof. Nieken mit Angaben zu Ihrer Motivation

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Email an Tom Reuscher (office-hrm∂ibu.kit.edu). Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.

 

2. Gutachten für Masterstudierende

Masterstudierende haben die Möglichkeit ein standardisiertes oder personalisiertes Gutachten zu erhalten.

  1. Standardisiertes Gutachten für Masterstudierende
    Die Beantragung eines standardisierten Gutachtens folgt dem o.g. Prozess für Bachelorstudierende. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen auch einen ausführlichen Notenauszug aus Ihrem Bachelorstudium und das Bachelorzeugnis bei.
  2. Personalisiertes Gutachten für Masterstudierende
    Für ein personalisiertes Gutachten findet in der Regel ein persönliches Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden des Lehrstuhls statt.

Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens eine Masterstudienleistung im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls mit mindestens 1,7 bestanden.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Email an Tom Reuscher (office-hrm∂ibu.kit.edu). Die Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit Prof. Nieken oder mit Mitarbeitenden erfolgt über das Sekretariat.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines personalisierten Gutachtens ca. 8-10 Wochen in Anspruch nimmt. Ein personalisiertes Gutachten empfiehlt sich nur für den Fall, wenn Sie sich für ein postgraduales Programm (z.B. PhD-Programm) bewerben. In der Regel ist ein standardisiertes Gutachten ausreichend. Nach Erstellung des Gutachtens werden wir Sie informieren.

Benötigte Unterlagen zur Erstellung eines personalisierten Gutachtens:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Aktueller Notenauszug (Master), Notenauszug (Bachelor), Bachelorzeugnis
  • Anschreiben an Frau Prof. Nieken mit Angaben zu Ihrer Motivation
  • Ausführliche Informationen zum Adressaten (Hochschule, Förderprogramm etc.)

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.